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   BGH, 21.11.2007 - XII ZR 213/05   

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https://dejure.org/2007,1252
BGH, 21.11.2007 - XII ZR 213/05 (https://dejure.org/2007,1252)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2007 - XII ZR 213/05 (https://dejure.org/2007,1252)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2007 - XII ZR 213/05 (https://dejure.org/2007,1252)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem Kfz-Mietvertrag wegen unterlassener unmittelbarer Unterrichtung der Autovermietung nach einem Unfall; Unterrichtung der Autovermietung nach Durchführung der Erstversorgung eines verletzten Passanten und Abschluss der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagenvertrag - Vertragsstrafe bei Nichtmeldung des Unfalls gegenüber der Polizei

  • Judicialis

    BGB § 339

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339
    Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einem Kfz-Mietvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung der Vertragsstrafe aus Kfz-Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Eigene Ermittlungen des Autovermieters am Unfallort?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Benachrichtigung des Fahrzeugvermieters erst nach Abschluß der Unfallaufnahme

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vertragstrafe wegen verspäteter Unfallmeldung an Autovermieter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 317
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 197/05

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 21.11.2007 - XII ZR 213/05
    b) Das Berufungsgericht hat bei seiner Wertung, die Beklagte habe schuldhaft ihre Verpflichtung zur unmittelbaren Benachrichtigung der Klägerin nach dem Unfall verletzt, maßgebliche Umstände außer Acht gelassen (vgl. zur Revisibilität: Senatsurteil vom 11. Juli 2007 - XII ZR 197/05 - NJW 2007, 2988; BGH Urteil vom 18. Februar 1976 - VIII ZR 185/74 - VersR 1976, 688).
  • BGH, 18.02.1976 - VIII ZR 185/74

    Fahrlässigkeit - Nachprüfung in der Revisionsinstanz - Außerachlassung

    Auszug aus BGH, 21.11.2007 - XII ZR 213/05
    b) Das Berufungsgericht hat bei seiner Wertung, die Beklagte habe schuldhaft ihre Verpflichtung zur unmittelbaren Benachrichtigung der Klägerin nach dem Unfall verletzt, maßgebliche Umstände außer Acht gelassen (vgl. zur Revisibilität: Senatsurteil vom 11. Juli 2007 - XII ZR 197/05 - NJW 2007, 2988; BGH Urteil vom 18. Februar 1976 - VIII ZR 185/74 - VersR 1976, 688).
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